Bonus-Malus: was praktisch zu tun ist

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Kurz gefasst

Seit der Liberalisierung der Autotarifierung in Belgien gilt keine amtliche Bonus-Malus-Skala mehr für die Versicherer: Jeder wendet seine eigene Staffel auf Ihre Historie an. Das Dokument, das zwischen den Gesellschaften zirkuliert, ist die Schadenbescheinigung.

Die Schadenbescheinigung, das Dokument zum Anfordern

Ihr Versicherer stellt sie auf Anfrage aus. Sie führt die Jahre der Deckung und die gemeldeten Schäden mit ihrer Haftungsverteilung auf.

Sie ist das einzige Dokument, das ein neuer Versicherer wirklich liest. Ihre eigene Beschreibung Ihrer Fahrgeschichte zählt daneben nicht.

Fordern Sie sie an, bevor Sie Angebote einholen, und lesen Sie sie selbst. Es ist die einzige Gelegenheit, einen Fehler zu bemerken, bevor er Ihren Tarif bestimmt.

Jeder Versicherer wendet heute seine eigene Staffel an

Die frühere amtliche Skala existiert als verbindliche Vorgabe nicht mehr. Zwei Gesellschaften können dieselbe Historie unterschiedlich bewerten.

Ein anderswo erreichter „Grad“ überträgt sich deshalb nicht mechanisch. Was sich überträgt, sind die Tatsachen der Bescheinigung — was ein Versicherer daraus macht, ist seine Entscheidung.

Praktische Folge: Ein Wechsel kann eine Historie günstiger bewerten lassen, und einen Vergleich nach einem Schadenjahr aufzuschieben ist selten die beste Strategie.

Melden oder selbst zahlen: wie man entscheidet

Ein selbst verursachter Schaden verschiebt Ihre Einstufung und wirkt auf die Prämien mehrerer Folgejahre. Der zu vergleichende Betrag ist deshalb nicht der Schaden gegen die Selbstbeteiligung, sondern der Schaden gegen die Summe der Mehrprämien.

Bei einem kleinen Schaden lohnt sich die Meldung selten. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Meldung, welche Auswirkung sie auf Ihre Einstufung hätte — die Auskunft ist zulässig und wird selten von allein gegeben.

Schäden ohne Ihre Haftung — Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall — berühren die Einstufung nicht. Dort gibt es keinen Grund zu zögern.

Eine Haftung anfechten

Wird Ihnen eine Haftung zugeschrieben, die Sie bestreiten, widersprechen Sie schriftlich und fristgerecht, mit dem Europäischen Unfallbericht und allen Belegen.

Bleibt der Streit ungelöst, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Gesellschaft und danach an den Ombudsmann der Versicherungen, der kostenlos zuständig ist.

Lassen Sie eine bestrittene Haftung nicht stehen, weil das Verfahren mühsam wirkt: Sie bleibt jahrelang in Ihrer Bescheinigung und kostet bei jedem Wechsel erneut.

Häufige Fragen

Wie erhalte ich meine Schadenbescheinigung?

Auf Anfrage bei Ihrem aktuellen Versicherer, der sie ausstellen muss. Fordern Sie sie an, bevor Sie Angebote einholen, und lesen Sie sie selbst — das ist die einzige Gelegenheit, einen Fehler zu bemerken, bevor er Ihren Tarif bestimmt.

Wird mein Grad bei einem anderen Versicherer übernommen?

Nicht mechanisch. Seit der Liberalisierung wendet jeder belgische Versicherer seine eigene Staffel an. Übertragen werden die Tatsachen der Bescheinigung; was ein Versicherer daraus macht, ist seine eigene Entscheidung.

Was tun, wenn meine Bescheinigung einen Fehler enthält?

Widersprechen Sie schriftlich und fristgerecht, mit dem Europäischen Unfallbericht und allen Belegen. Bleibt der Streit ungelöst, ist nach der Beschwerdestelle der Gesellschaft der Ombudsmann der Versicherungen kostenlos zuständig.

Kann meine Prämie ohne Schaden steigen?

Ja. Ein Versicherer darf seine Tarife für eine ganze Kategorie anpassen oder indexieren, unabhängig von Ihrer persönlichen Historie. Eine solche Erhöhung ist ein guter Anlass, den Markt neu zu vergleichen.

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