Einer Krankenkasse beitreten in Belgien

Aktualisiert am
Kurz gefasst

Wer sich rechtmäßig in Belgien aufhält, muss einem Versicherungsträger angeschlossen sein, um Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erhalten. Die Wahl zwischen den Krankenkassen und der öffentlichen Hilfskasse ist frei.

Schritte

  1. Sich im Register der Gemeinde eintragen lassen

    Der Beitritt setzt eine Nationalregisternummer voraus, und die erhalten Sie über die Anmeldung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Beginnen Sie damit am Tag der Ankunft — dieser Schritt bestimmt den gesamten Zeitplan.

  2. Zusatzbeitrag und Leistungen vergleichen

    Die gesetzliche Deckung ist überall identisch, das Zusatzpaket nicht. Listen Sie auf, was Ihr Haushalt tatsächlich in Anspruch nimmt, und lesen Sie die Kataloge dagegen.

  3. Die verlangten Unterlagen zusammenstellen

    Ausweis oder Pass, Aufenthaltsdokument der Gemeinde, Nationalregisternummer und ein Nachweis Ihrer Situation: Arbeitsvertrag, Selbstständigenstatut oder Studienbescheinigung.

  4. Ihre unterhaltsberechtigten Personen angeben

    Ehepartner und Kinder können unter Bedingungen über Ihre Akte mitversichert werden. Melden Sie sie beim Beitritt an, nicht später — rückwirkende Regelungen sind aufwendiger.

  5. Die tatsächliche Öffnung Ihrer Ansprüche prüfen

    Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ab welchem Datum Sie erstattungsberechtigt sind, und heben Sie alle Belege aus der Zwischenzeit auf.

Eine Pflicht, eine Wahl, zwei Arten von Trägern

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend, die Organisation frei. Sie können sich einer Krankenkasse anschließen oder der öffentlichen Hilfskasse.

Die Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag und bieten dafür ein Leistungspaket: Zahnbehandlung, Brillen, Physiotherapie, Sport, Haushaltshilfe.

Die Hilfskasse erhebt keinen Zusatzbeitrag und bietet kein Zusatzpaket. Für einen Haushalt, der diese Leistungen nicht nutzt, ist sie eine vollwertige Wahl.

Neuankömmlinge, Studierende, Selbstständige

Neuankömmlinge stoßen auf eine Kette: Gemeinde, dann Nationalregisternummer, dann Kasse. Sie lässt sich nicht abkürzen, weshalb die Gemeindeanmeldung an erster Stelle steht.

Studierende bleiben in der Regel bis zu einer Altersgrenze über einen Elternteil mitversichert und werden danach eigenes Mitglied mit eigenem Beitrag.

Selbstständige sind zusätzlich einer Sozialversicherungskasse angeschlossen, die die Sozialbeiträge einzieht. Das ist eine andere Stelle als die Krankenkasse und wird häufig verwechselt.

Was die Mitgliedschaft konkret eröffnet

Die Erstattung von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten nach den föderalen Sätzen, identisch bei jedem Träger.

Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft sowie den Zugang zur Drittzahlerregelung, bei der die Kasse ihren Anteil direkt begleicht.

Und den Deckel auf Ihre medizinischen Eigenausgaben über ein Jahr, ein einkommensabhängiger Mechanismus auf Haushaltsebene.

Häufige Fragen

Ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse Pflicht?

Ja. Wer sich rechtmäßig in Belgien aufhält, muss einem Versicherungsträger angeschlossen sein, um Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erhalten. Frei ist nur die Wahl zwischen den Kassen und der öffentlichen Hilfskasse.

Was unterscheidet eine Krankenkasse von der Hilfskasse?

Die Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag und bieten dafür ein Leistungspaket. Die öffentliche Hilfskasse erhebt keinen Beitrag und bietet kein Paket. Die gesetzliche Deckung ist bei beiden identisch.

Kann ich Partner und Kinder auf meiner Akte anmelden?

Unter Bedingungen ja, als unterhaltsberechtigte Personen. Melden Sie sie beim Beitritt an statt später, denn rückwirkende Regelungen sind aufwendiger und verzögern die Erstattung.

Ab wann werde ich erstattet?

Ab dem Datum der Anspruchsöffnung, das die Kasse Ihnen mitteilt. Lassen Sie es sich schriftlich bestätigen und heben Sie alle Belege aus der Zwischenzeit auf — manche Kosten lassen sich nachträglich erstatten.

Ebenfalls interessant