Einen Wohnungsschaden melden

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Kurz gefasst

Nach einem Wohnungsschaden bestimmen drei Reflexe die Entschädigung: Maßnahmen ergreifen, die eine Verschlimmerung verhindern, den Zustand mit Fotos und einer Aufstellung dokumentieren, und dann unverzüglich beim Versicherer melden. Werfen Sie nichts weg und beauftragen Sie keine Reparatur, bevor die Lage geklärt ist.

Schritte

  1. Die Ursache stoppen und sichern

    Haupthahn schließen, Strom abschalten, Dach abdecken. Sie sind gehalten, den Schaden zu begrenzen, und die Kosten dieser Sofortmaßnahmen sind in der Regel gedeckt.

  2. Vor dem Aufräumen fotografieren

    Fotografieren Sie den Zustand, die beschädigten Gegenstände und die Schadensquelle, bevor Sie etwas anfassen. Nach dem Aufräumen lässt sich der Nachweis nicht rekonstruieren.

  3. Eine bezifferte Aufstellung erstellen

    Listen Sie die beschädigten Gegenstände mit Alter und Wert auf und legen Sie vorhandene Rechnungen oder Fotos bei. Eine aus dem Gedächtnis nachgereichte Liste ist deutlich weniger wert.

  4. Unverzüglich schriftlich melden

    Verträge sehen eine Meldefrist vor. Melden Sie schriftlich, bewahren Sie die Vorgangsnummer auf und schildern Sie die Tatsachen nüchtern, statt sie zu deuten.

  5. Beschädigte Sachen bis zur Begutachtung aufbewahren

    Werfen Sie nichts weg, bevor der Sachverständige es gesehen hat. Entsorgte Gegenstände kann der Versicherer nicht bewerten, und der Zweifel geht dann zu Ihren Lasten.

Naturkatastrophen gehören zur Brandversicherung

In Belgien ist die Deckung von Naturkatastrophen — insbesondere Überschwemmung — in die Brandversicherung für einfache Risiken integriert und wird nicht als eigenes Produkt verkauft.

Ein überflutetes Haus ist damit ein Fall für Ihre gewöhnliche Wohngebäudeversicherung. Es gibt nichts zusätzlich zu haben und nichts nachträglich zu kaufen.

Unterschiedlich sind zwischen den Verträgen die Selbstbeteiligung und die Obergrenzen, nicht das Bestehen der Deckung. Diese Zeilen prüft man vor einem schlechten Winter, nicht danach.

Die Proportionalregel, die Falle der Unterversicherung

Liegt die deklarierte Summe unter dem echten Wert, kürzt der Versicherer jede Zahlung im Verhältnis der Unterdeckung — kleine Schäden eingeschlossen, nicht nur Totalschäden.

Ein Drittel zu wenig versichert, und ein Wasserschaden über 6 000 € zahlt 4 000 €. Das ist der Mechanismus, und er wirkt, ohne dass jemand unredlich gehandelt hätte.

Die Abwehr ist der Bewertungsbogen des Versicherers, ehrlich ausgefüllt. Wo er ordentlich vorliegt, verzichten die meisten belgischen Versicherer vollständig auf die Proportionalregel.

Wenn die Entschädigung Ihnen nicht passt

Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten übernimmt häufig ganz oder teilweise die Rechtsschutzdeckung, sofern Sie eine halten — prüfen Sie das, bevor Sie jemanden beauftragen.

Sind sich beide Sachverständige uneinig, sehen Verträge in der Regel einen dritten vor, gemeinsam bestellt, dessen Bewertung entscheidet.

Bleibt der Streit, prüft der Ombudsmann der Versicherungen ihn kostenlos, nachdem Sie ihn bei der Gesellschaft selbst vorgebracht haben.

Häufige Fragen

Innerhalb welcher Frist muss ich melden?

Innerhalb der in Ihrem Vertrag vorgesehenen Frist, die in der Regel kurz ist. Melden Sie schriftlich, sobald die Lage gesichert ist, bewahren Sie die Vorgangsnummer auf und schildern Sie die Tatsachen nüchtern.

Darf ich vor der Begutachtung mit Reparaturen beginnen?

Nur mit den Sofortmaßnahmen, die eine Verschlimmerung verhindern und deren Kosten in der Regel gedeckt sind. Darüber hinaus warten Sie: Was vor der Begutachtung repariert ist, kann der Versicherer nicht bewerten.

Ist eine Überschwemmung von meinem Vertrag gedeckt?

Ja. In Belgien ist die Deckung von Naturkatastrophen einschließlich Überschwemmung in die Brandversicherung für einfache Risiken integriert. Unterschiedlich sind nur Selbstbeteiligung und Obergrenzen, nicht das Bestehen der Deckung.

Was tun, wenn der Sachverständige zu niedrig bewertet?

Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten die Rechtsschutzdeckung häufig teilweise trägt. Bei Uneinigkeit sehen Verträge in der Regel einen gemeinsam bestellten dritten Sachverständigen vor, der entscheidet.

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